Wertersatz

Online-Banking Betrugsfälle – wer muss zahlen?

Betrugsfälle im Online-Banking Online-Banking ist praktisch – keine Frage. Von unterwegs oder eben zwischendurch auf das Privat- oder Unternehmenskonto zugreifen und Überweisungen tätigen ist eine Bequemlichkeit, welche aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken ist. Wenn beim nächsten Blick auf das Konto jedoch festgestellt werden muss, dass Gelder überwiesen wurden, obwohl man selbst diese Überweisungen nicht autorisiert hat, ist das Entsetzen…

Neuregelung des Wertersatzes bei Widerruf verkündet

Heute wurde das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge verkündet, das die bislang für Fernabsatzverträge geltende Regelung des § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, nach der Verbraucher generell Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten müssen, die sie nach der Natur des Erlangten nicht herausgeben können (z.B. gezogene Gebrauchsvorteile),…

Neuregelung des Wertersatzes bei Widerruf

In Kürze tritt das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft, das die bislang für Fernabsatzverträge geltende Regelung des § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, nach der Verbraucher generell Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten müssen, die sie nach der Natur des Erlangten nicht herausgeben können (z.B.…

BGH zum Wertersatz bei Widerruf

Der Bundesgerichtshof wird am 3.10.2010 (VIII ZR 337/09) über den Wertersatz bei Widerruf für ein in Gebrauch genommenes Wasserbett entscheiden: Im August 2008 schlossen die Parteien per E-Mail einen Kaufvertrag über ein Wasserbett zum Preis von 1.265 €. Das Angebot des Beklagten, der die Wasserbetten über das Internet zum Verkauf anbietet, war dem Kläger per E-Mail als angehängte PDF-Datei übersandt…

Änderungen im Widerrufsrecht

Zum 11. Juni 2010 gibt es einige Änderungen im Widerrufsrecht aufgrund des „Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht“. Bisher mussten Onlinehändler Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform (E-Mail) belehren, um in den Genuss der nur 14tägigen Widerrufsfrist zu gelangen. Dies war auf einigen Plattformen, wie z.B.…