Die zerstörende Kopflandung des OLG München

Kuriose Wortwahl des OLG München in einem Rechtsstreit aus dem Jahre 1988 um einen Wartungsvertrag für eine EDV-Anlage:

Am 13.6.1983 schlossen die Parteien einen unbefristeten Vertrag über die Wartung der im Jahr 1979 hergestellten EDV-Anlage der Klägerin. Am 2.4.1985 wurde die Anlage durch eine zerstörende Kopflandung (Head-Crash) im Festplattenlaufwerk beschädigt.

OLG München, Urteil vom 22.11.1988 – 25 U 5810/86

IT-Vertragsrecht, Kurios