Branchenbuch-Abzocke

Versteckte Kostenhinweise sind überraschend, insbesondere wenn die angebotene Leistung üblicherweise kostenlos erbracht wird. Und überraschende Vertragsbestimmungen werden gemäß § 305c BGB nicht Vertragsbestandteil. Was von diversen Amtsgerichten bereits für Abofallen entscheiden wurde, hat der Bundesgerichtshof nun für die sog. Branchenbuch-Abzocke letztinstanzlich bestätigt: Pressemitteilung des Bundesgerichtshof Nr. 123/2012 vom 26. Juli 2012.

Abofalle, Abzocke