Tag: 6. März 2013

Riskieren Unternehmen, die mit eKomi werben, eine Abmahnung?

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf führt das Bewertungsverfahren von eKomi zu irreführenden Ergebnissen und ist daher wettbewerbswidrig. Auszüge aus der Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale: […] Nach den Bedingungen des Bewertungsdienstleisters werden allerdings nur positive Bewertungen mit vier oder fünf Sternen sofort veröffentlicht. Neutrale und negative Bewertungen mit drei oder weniger Sternen werden frühestens nach fünf Tagen eingestellt und dies auch nur,…