EuGH stärkt Gewährleistungsrechte der Verbraucher
Der Europäische Gerichtshof hatte über zwei Fälle zu entscheiden, in denen Händler mangelhafte Ware geliefert hatten, was aber erst beim bzw. nach dem Einbau erkannt wurde. Vor Gericht stritten die Parteien nun über die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Ware und des Einbaus der Ersatzlieferung. Im ersten Fall kaufte ein Verbraucher polierte Bodenfliesen zum Preis von 1382,27 €. Nachdem er…