Tag: 13. Mai 2011

Hinweis per Tooltip unzureichend

Ein Händler hatte im Internet mit dem Slogan „Wir schlagen jeden Preis“ geworben, ohne tatsächlich immer günstiger als die Konkurrenz zu sein. Der Händler wollte lediglich etwaige günstigere Preise der Konkurrenz auf Anfrage der Kundschaft um 1% unterbieten. Nachdem er in einem einstweiligen Verfügungsverfahren wegen irreführender Werbung zur Unterlassung verurteilt worden war, fügte er seinem Slogan einen entsprechenden aufklärenden Hinweis…