Tag: 21. April 2011

Informationspflichten bei Einräumung einer Garantie

Wer als Verkäufer oder Hersteller Verbrauchern eine Garantie einräumt, muss gemäß § 477 BGB über die Konditionen der Garantie informieren und darauf hinweisen, dass mit der Einräumung der Garantie keine Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche einhergeht. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass diese Informationen erst bei Vertragsschluss mitgeteilt werden müssen: Unter eine Garantieerklärung fällt nur eine Willenserklärung, die zum Abschluss eines…