Tag: 21. März 2011

Regelmäßige Rücksendekosten bei Widerruf

Gemäß § 357 Abs. 2 BGB dürfen dem Verbraucher die – regelmäßigen – Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Wer dies als Online-Händler in Anspruch nehmen möchte, muss eine entsprechende Klausel in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung das Wort…