OLG Hamm: Verstoß gegen eBay-Grundsätze nicht abmahnbar
Ein eBay-Händler bot entgegen der eBay-Grundsätze mehr als 3 identische Artikel gleichzeitig zum Verkauf an und wurde hierfür von einem Mitbewerber abgemahnt. Zu Unrecht, wie das OLG Hamm entschied. Unter anderem verneinte es einen Verstoß gegen eine gesetzliche Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG. Die eBay-Grundsätze seien eine vertragliche Regelung zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer; ebenso…