Monat: Dezember 2010

BGH zu Deep Links und Session-IDs

Der Bundesgerichtshof hat im Jahre 2003 (I ZR 259/00) entschieden, dass das Setzen eines sog. Deep Links auf eine öffentlich zugängliche Seite weder urheberrechtlich noch wettbewerbsrechtlich wegen Umgehung der Startseite zu beanstanden ist. Ausdrücklich offen gelassen wurde die Frage, ob dies auch dann gilt, wenn der Berechtigte Deep Links auf technischem Wege verhindern will, der Linksetzende aber solche Sperren umgeht.…