Tag: 8. Oktober 2010

BGH zum Wertersatz bei Widerruf

Der Bundesgerichtshof wird am 3.10.2010 (VIII ZR 337/09) über den Wertersatz bei Widerruf für ein in Gebrauch genommenes Wasserbett entscheiden: Im August 2008 schlossen die Parteien per E-Mail einen Kaufvertrag über ein Wasserbett zum Preis von 1.265 €. Das Angebot des Beklagten, der die Wasserbetten über das Internet zum Verkauf anbietet, war dem Kläger per E-Mail als angehängte PDF-Datei übersandt…