Tag: 3. Mai 2010

OLG Düsseldorf zur Störerhaftung von Rapidshare

Rapidshare haftet nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer, zu diesem Ergebnis kommt das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 22.3.2010 – I-20 U 166/09. Anders als das OLG Hamburg sieht es in Sharehostdiensten ein von der Rechtsordnung durchaus gebilligtes Geschäftsmodell mit vielfältigen legalen Nutzungsmöglichkeiten, für die ein beträchtliches technisches und wirtschaftliches Bedürfnis bestehe. Tatsächliche effektive Möglichkeiten zur Verhinderung von Rechtsverletzungen bestünden…