ULD: Facebook muss sich gewaltig bewegen

Nach der Ankündigung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), ab Oktober 2011 gegen Social-Plugins und Fanpages von Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein vorzugehen, lud der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages Vertreter von Facebook und des ULD zu einem Meinungsaustausch. Facebook behauptete dabei, sich an die geltenden Datenschutzstandards zu halten. Von Seiten des Landtagsausschusses wurde die Erwartung an das ULD herangetragen, keine Sanktionen gegenüber privaten Facebook-Seiten zu verhängen.

Hierzu nimmt der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert, Stellung: „Bisher gab es nur einen Austausch von Standpunkten. Dass Facebook Gespräche führt, ist ein erster Anfang, hat aber an der technischen und rechtlichen Bewertung des ULD vorerst nichts geändert. Bevor Plugins und Fanpages von Facebook datenschutzkonform genutzt werden können, muss sich das Unternehmen noch gewaltig bewegen. Die teilweise vorgeschlagene ‚Lösung‘ über einen Doppelclick, bei dem zunächst eine Informationsseite geöffnet und eine Einwilligung eingeholt wird, geht zweifellos in die richtige Richtung, aber nur den halben Weg: Die Profilbildung bei Facebook lässt sich derart nicht verhindern, wenn man den Plugin nutzen möchte. Zudem setzt eine wirksame Einwilligung voraus, dass Nutzende wissen, worin sie einwilligen. Da Facebook aber bisher nicht offenlegt, was es mit den Nutzerdaten macht, fehlt es weiterhin an der nötigen Information.“

Das ULD hat gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtags darauf hingewiesen, dass ab Oktober nicht sämtliche Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein sanktioniert werden. Im Vordergrund stünden öffentliche Stellen sowie große private Anbieter. Hierbei würden der Opportunitäts- und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet. Das Argument, durch ein Vorgehen gegen Privatunternehmen erlitten diese einen Wettbewerbsnachteil, lässt Weichert nicht gelten: „Derzeit haben die Stellen – gemäß dem geäußerten Verständnis – einen Wettbewerbsnachteil, die sich an Recht und Gesetz halten. Dies sollte weder im Interesse der Politik noch von Wirtschaftsverbänden liegen. Mittelfristig muss aber davon ausgegangen werden, dass diejenigen einen Wettbewerbsnachteil erleiden, die weiterhin Facebook nutzen, weil sie damit den Nutzenden signalisieren, dass ihnen die Beachtung des Datenschutzes nicht so wichtig ist.“ […]

Pressemitteilung des ULD vom 7. September 2011

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