Tag: 8. September 2013

Lieferzeit: „in der Regel“, „voraussichtlich“ und „circa“

Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB verpflichtet Onlinehändler, Einzelheiten hinsichtlich der Lieferung oder Erfüllung anzugeben. Immer wieder versuchen Onlinehändler, die Angaben zur Lieferzeit schwammig zu halten, um sich einen möglichst großen Spielraum freizuhalten. Dies ist einerseits verständlich, weil viele Onlinehändler nicht über ein eigenes Lager verfügen, sondern die Waren über einen Großhändler verschicken und insoweit von dessen…