Tag: 21. Juni 2011

Neuregelung des Wertersatzes bei Widerruf

In Kürze tritt das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft, das die bislang für Fernabsatzverträge geltende Regelung des § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, nach der Verbraucher generell Wertersatz für gezogene Nutzungen leisten müssen, die sie nach der Natur des Erlangten nicht herausgeben können (z.B.…