Tag: 27. April 2011

Verwendung fremder Marken für eigene Leistungen

Wer als Händler Waren fremder Hersteller verkauft, darf hierbei selbstverständlich die jeweiligen Marken benutzen, vgl. § 24 MarkenG. Wer eigenes Zubehör oder eigene Dienstleistungen für Waren fremder Hersteller anbietet, darf zwar nicht die eigenen Leistungen unter den fremden Marken anbieten, aber doch zumindest die fremden Marken nennen, für die die eigenen Leistungen bestimmt sind. Dabei muss man aber darauf achten,…