Tag: 31. März 2011

Keine Abmahnung für Facebook-Anbindung

Grundlage für eine Vielzahl von Abmahnungen ist § 4 Nr. 11 UWG, der einen Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift für wettbewerbswidrig erklärt, falls diese „auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln“. Während die Marktbezogenheit beispielsweise für die Impressumspflicht oder die Preisangabenverordnung nicht mehr in Frage steht, ist dies für datenschutzrechtliche Bestimmungen noch weitestgehend ungeklärt. Diskutiert…