Tag: 14. März 2011

Kein Auskunftsanspruch gegen Forumbetreiber

Im Forum der Beklagten verfassten drei Nutzer unter Pseudonymen negative Erfahrungsberichte über die Autohäuser der Klägerin, dich sich hierdurch diskreditiert sah und von der Beklagten Auskunft über die Identität der Autoren verlangte. Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Maßgeblich sei § 14 Abs. 2 TMG; nach dieser Vorschrift darf der Diensteanbieter auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft…