Tag: 6. März 2011

BGH zur elektronischen Einwilligung in Telefonwerbung

Die AOK Plus, die Allgemeine Ortskrankenkasse für Sachsen und Thüringen, hatte im Zusammenhang mit einem Gewinnspiel im Internet die E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Teilnehmer samt ausdrücklicher Einwilligung in Werbemails und -anrufe erhoben. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen hin verpflichtete sich die AOK Plus, es zu unterlassen, Verbraucher ohne deren Einverständnis zu Werbezwecken anzurufen und für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe…