Tag: 21. Juni 2010

BGH zu gleichnamigen Unternehmen im Internet

Die rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Parteien firmieren beide als „Peek & Cloppenburg“, wobei aufgrund einer Absprache eine Partei nur in Norddeutschland und die andere Partei nur in Süddeutschland tätig ist. Der BGH hat entschieden, dass in einer solchen Konstellation auf der Internetpräsenz auf das jeweilige andere Unternehmen hinzuweisen ist, um die Verwechslungsgefahr zu minimieren: Für die rechtliche Beurteilung kommt es…

Namensrechtsverletzung durch ausländische Domain

Das OLG Köln hatte über die Verletzung des Namens eines deutschen Fußballvereins durch Registrierung einer gleichlautenden ausländischen Domain zu entscheiden. Es gab der Klägerin Recht und führte zum Thema ausländische Domains aus: Üblicherweise wird der Verkehr bei einer rein namensmäßigen Verwendung eines fremden Namens (also ohne weitere beschreibende Zusätze) im Rahmen einer Internetadresse in der Internetadresse einen Hinweis auf den…