Tag: 4. Mai 2010

Datenschutzrechtliche Meldepflicht nach § 42a BDSG

Anlässlich aktueller Meldungen über Datenschutzprobleme bei SchülerVZ soll nochmals auf den im letzten Jahr neu eingeführten § 42a BDSG hingewiesen werden, der eine Meldepflicht für bestimmte Arten von Daten statuiert: besondere Arten personenbezogener Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG, also Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, personenbezogene Daten,…