Jetzt auf den richtigen Datenschutzbeauftragten setzen

Sie sind für Ihr Unternehmen auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten, der die gesetzlich Anforderungen kompetent und fristgerecht für Sie erledigt?

Rufen Sie uns an – oder schicken Sie uns eine Kontakt-E-Mail: 0431 / 64 73 68-0 oder kontakt@koehrer.de

Vertiefende Informationen zu den Fragen: Was macht ein Datenschutzbeauftragter? Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich? Was kostet ein Datenschutzbeauftragter? etc. finden Sie auf dieser Website unter dem Menüpunkt „Datenschutzbeauftragter“. Oder klicken Sie einfach HIER auf den Link.

Wir löschen ungerechtfertigte schlechte Online-Bewertungen

Leidet Ihr Unternehmen unter schlechten Online-Bewertungen auf Ihrer eigenen Website oder auf einem der vielen Bewertungsportalen? Wir beraten Sie gern!

Rufen Sie uns an – oder schicken Sie uns eine Kontakt-E-Mail: 0431 / 64 73 68-0 oder kontakt@koehrer.de

Vertiefende Informationen zum Thema „Schützen vor schlechten Online-Bewertungen“ und „Löschen lassen von schlechten Bewertungen“ erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Bewertungen löschen“. Oder klicken Sie einfach HIER auf den Link.

Das Unternehmen digitalisieren - rechtlich richtig

Im Digitalzeitalter stehen Unternehmen in puncto Datensicherheit vor vielfältigen Aufgaben, um sich selber umfangreich zu schützen und um alle Gesetze und gesetzlichen Auflagen vollumfänglich zu erfüllen. Wir beraten Sie gern!

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Willkommen  |  Die Kanzlei​

KÖHRER ist Ihr Datenschutzbeauftragter aus Kiel. Wir betreuen eine Vielzahl von größeren und kleineren Unternehmen aus dem norddeutschen Raum – aber auch deutschlandweit – im Bereich Datenschutz-Dokumentation gemäß aktueller Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
 

Als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht verfügt KÖHRER zudem über eine vielfältige Expertise, die weit über den Bereich des Datenschutzbeauftragten hinaus geht: Auch bei Fragen rund um die Themen IT-Recht, Domainrecht, Online-Abmahnungen, Cyberkriminalität etc. sind Sie bei KÖHRER in den besten Händen.

Sie sehen, es hat viele Vorteile, wenn Ihr Datenschutzbeauftragter gleichzeitig Fachanwalt für IT-Recht ist.

Aktuelles: Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die meisten Beschäftigungsgeber ab 250 Beschäftigten sowie ab dem 17.12.2023 solche mit mindestens 50 Beschäftigten zu der Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. KÖHRER unterstützt Sie hierbei in der Funktion als neutrale interne Meldestelle für interne Meldungen. Durch die langjährige Arbeit mit vertraulichen Informationen hat KÖHRER die notwendige Expertise.

Sie sind für Ihr Unternehmen auf der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten, der die gesetzlich Anforderungen kompetent und fristgerecht für Sie erledigt?

Rufen Sie uns an – oder schicken Sie uns eine Kontakt-E-Mail: 0431 / 64 73 68-0 oder kontakt@koehrer.de

Vertiefende Informationen zu den Fragen: Was macht ein Datenschutzbeauftragter? Ab wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich? Was kostet ein Datenschutzbeauftragter? etc. finden Sie auf dieser Website unter dem Menüpunkt „Datenschutzbeauftragter“. Oder klicken Sie einfach HIER auf den Link.

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Im Digitalzeitalter stehen Unternehmen in puncto Datensicherheit vor vielfältigen Aufgaben, um sich selber umfangreich zu schützen und um alle Gesetze und gesetzlichen Auflagen vollumfänglich zu erfüllen. Wir beraten Sie gern!

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willkommen  |  die Kanzlei

KÖHRER ist Ihr Datenschutzbeauftragter aus Kiel. Wir betreuen eine Vielzahl von größeren und kleineren Unternehmen aus dem norddeutschen Raum – aber auch deutschlandweit – im Bereich Datenschutz-Dokumentation gemäß aktueller Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht verfügt KÖHRER zudem über eine vielfältige Expertise, die weit über den Bereich des Datenschutzbeauftragten hinaus geht: Auch bei Fragen rund um die Themen IT-Recht, Domainrecht, Online-Abmahnungen, Cyberkriminalität etc. sind Sie bei KÖHRER in den besten Händen.

Sie sehen, es hat viele Vorteile, wenn Ihr Datenschutzbeauftragter gleichzeitig Fachanwalt für IT-Recht ist.

Aktuelles: Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die meisten Beschäftigungsgeber ab 250 Beschäftigten sowie ab dem 17.12.2023 solche mit mindestens 50 Beschäftigen zu der Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. KÖHRER unterstützt Sie hierbei in der Funktion als neutrale interne Meldestelle für interne Meldungen. Durch die langjährige Arbeit mit vertraulichen Informationen hat KÖHRER die notwendige Expertise hierfür.

KÖHRER ist Ihr Datenschutzbeauftragter aus Kiel. Wir betreuen eine Vielzahl von größeren und kleineren Unternehmen aus dem norddeutschen Raum – aber auch deutschlandweit – im Bereich Datenschutz-Dokumentation gemäß aktueller Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Als Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht verfügt KÖHRER zudem über eine vielfältige Expertise, die weit über den Bereich des Datenschutzbeauftragten hinaus geht: Auch bei Fragen rund um die Themen IT-Recht, Domainrecht, Online-Abmahnungen, Cyberkriminalität etc. sind Sie bei KÖHRER in den besten Händen.

Sie sehen, es hat viele Vorteile, wenn Ihr Datenschutzbeauftragter gleichzeitig Fachanwalt für IT-Recht ist.

Aktuelles: Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die meisten Beschäftigungsgeber ab 250 Beschäftigten sowie ab dem 17.12.2023 solche mit mindestens 50 Beschäftigen zu der Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. KÖHRER unterstützt Sie hierbei in der Funktion als neutrale interne Meldestelle für interne Meldungen. Durch die langjährige Arbeit mit vertraulichen Informationen hat KÖHRER die notwendige Expertise hierfür.